Skiclub Bütthard

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ALLGEMEINE HINWEISE ZU DEN TRAININGSFAHRTEN

www.sc-buetthard.de

1. Die Skiabteilung des SV Bütthard e. V. ist der Vermittler der gesamten Trainingsfahrten in diesem Prospekt. Die bezahlten Beiträge sind nur durchlaufende Posten und werden an die in Anspruch genommenen Leistungsträger weitergegeben. Haftungsansprüche sind somit ausgeschlossen.

2. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie über die Homepage online erfolgt. Gemäß DSGVO werden die Daten für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. In der Regel werden lediglich Name, Vorname und Geburtsdatum an das Hotel bzw. an die Liftgesellschaft übermittelt (Meldung an den Tourismusverband, evtl. Ermäßigung im Hotel oder beim Skipass). Zudem verweisen wir auf die „Datenschutzhinweise des SVB“. Bitte unbedingt auch die Skikurs- bzw. Snowboardklasse sowie die Tel.Nr. (für Rückfragen bzw. bei verspäteter Ankunft) angeben! Für Nichtmitglieder ist zusätzlich die Überweisung des Gesamtbetrages erforderlich.

3. Im Falle eines Rücktritts werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.

4. Skikurse für Kinder (ab 5 Jahren) sind bei den Weihnachts- und Faschingsfahrten geplant. Sollte ein Kind aus konditionellen oder anderen Gründen den Fortschritt des gesamten Kurses behindern, entscheidet der zuständige Übungsleiter über eine eventuelle Ausgliederung. Welche Ski- und Snowboardkurse bei welcher Fahrt angeboten werden, ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Nicht bei jeder Fahrt können alle Ski- und Snowboardklassen angeboten werden. Eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen pro Kurs ist generell erforderlich! Für die Klassen 3 – 6 und bei den Snowboardkursen werden Halbtageskurse angeboten. In den oberen Leistungsklassen kann mit Videoanalyse gearbeitet werden. Für Nichtmitglieder werden keine Kurse abgehalten.

5. Die angebotenen Busfahrten werden von einem konzessionierten Busunternehmen durchgeführt. Die Abfahrt erfolgt in Bütthard neben der Schule (am Sportplatz), in Ochsenfurt am Bahnhof.

6. Im Reisepreis ist keine Reiserücktritts- bzw. Reiseunfallversicherung enthalten. Deshalb wird der Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Beim Abschluss einer Auslands bzw. Unfallversicherung sollte überprüft werden, ob auch Bergungskosten bzw. Kosten der Flugrettung inkludiert sind.

7. Die Teilnahme an allen Trainingseinheiten und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir empfehlen den Abschluss entsprechender Versicherungen.

8. Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderausweises sein. Dieser ist für eine Ermäßigung im Hotel bzw. beim Skipasskauf vorzulegen.

9. Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken wird keine Haftung übernommen.

10. Die Anerkenntnis dieser Bedingungen ist wesentlicher Bestandteil der Anmeldung. Eine Aufsichtspflicht wird nicht übernommen!